Für den offenen Dialog zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen

Man hört ja so einiges!

BTHG gegen Verwaltung

Eine Glosse von Harald Döbrich

BTHG schlägt auf – die Verwaltung pariert!

Das Bundesteilhabegesetz tritt so nach und nach in Kraft. Es sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. So wird es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales versprochen. Mit ihm würden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. So weit die Theorie!

Wie aber spürt ein Mensch mit Behinderung von diesem neuen Geist, wenn er einen Antrag auf Eingliederungsleistungen beim Bezirk stellt? Dort erfährt Antragstellerin oder Antragsteller dann eher wenig Elan. Die Bürokratie fordert ihr Recht und ihre Zeit. Und ihr sind Selbstbestimmung und vereinfachte Teilhabe doch eher noch etwas fremd. So als passen sie nicht in einen akkuraten Verwaltungsablauf. Der Mensch mit Behinderung wird wieder oder weiter zum Bittsteller geschrumpft. Und bei Bittstellern kann man sich Zeit lassen, viel Zeit.

Man hört von elend langen Bearbeitungszeiten. Bis es zu einem Bescheid kommt, das dauert und dauert. Und dann, nach vielen Monaten, wenn er endlich da ist; der Bescheid: Abgelehnt! Und Jemanden, der vom Bezirk etwas wollte, wird von oben herab eine grobe Abfuhr erteilt. Durchaus auch in zynischer Rede. So schreibt die Bezirkssozialverwaltung an eine alleinerziehende Mutter, die sich krankheitsbedingt nicht allumfassend um ihr junges Schulkind kümmern kann: Ihr Antrag auf Assistenzleistungen müsse abgelehnt werden, da a) ihr Kind alt genug sei, alleine zurechtzukommen und b) könne sie ja auf dem Spielplatz Hilfe von anderen Eltern holen. Wenn sie denn welche brauche. Oder im Freibad solle sie den Bademeister und andere Erwachsene bemühen, sich ggf. um ihr Kind zu kümmern. Na!, das wird schon klappen. Irgendwie.

Einer anderen schwerbehinderten Mutter wird vorgeworfen, dass sie sich mit drei Kindern und einen beruflich eingespannten Ehemann überhaupt eine Halbtagsberufstätigkeit zumute. Ganz nach dem Motto: Würde sie ihre Berufstätigkeit aufgeben, bräuchte sie keine weiteren Unterstützungsleistungen, die ihr so und so nicht bewilligt werden würden.
Auch ein Beitrag zum Weltfrauentag.

Wenn das die Welt des Bundesteilhabegesetzes sein soll, wenn so der Fortschritt aussieht, dann denkt man sich: all die Mühe umsonst. Dafür hätten wir kein neues Gesetz gebraucht. So hat es auch unter den alten Bestimmungen schon laufen können.

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